Das Internetrecht lässt nicht zu, dass Jugendliche eigene journalistische Angebote im Internet veröffentlichen, beispielsweise Schülerzeitungen. Deshalb hat die Jugendpresse Schleswig-Holstein heute gemeinsam mit anderen Jugendpresse-Landesverbänden, Jugendorganisationen, der Gewerkschaft dju in ver.di sowie Verlegerverbänden eine Stellungnahme bei der Rundfunkkommission abgegeben: Der Medienstaatsvertrag muss zulassen, dass Minderjährige ausnahmsweise verantwortlich für Angebote sein können, die sie für andere Jugendliche herausgeben!

In § 55 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 des Entwurfs des Medienstaatsvertrags sowie an derselben Stelle im zurzeit gültigen Rundfunkstaatsvertrag ist geregelt, dass der Verantwortliche eines journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots voll geschäftig sein muss. Eine Ausnahme für jugendeigene Medien, z.B. Schülerzeitungen, gibt es nicht. Das ist weder zeitgemäß noch jugendgerecht.

Die Medienwelt wird maßgeblich von jungen Menschen gestaltet. Die Ausnahme für ihre Medien ist dringend notwendig!

Alle 16 Landespressegesetzen machen die Ausnahme, dass die verantwortliche Redakteurin nicht volljährig sein muss, wenn das Druckwerk von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung, dass gedruckte Schülerzeitungen erscheinen können.

Jugendeigene Medien sind wichtig für die Meinungsbildung junger Menschen und ihrer Teilhabe in unserer Demokratie. Schülerzeitungen sind ein Ort, um Medienproduktion genauso zu lernen wie der Umgang mit dem hohen Gut der Pressefreiheit. Immer mehr Schülerzeitungen haben ein Onlineangebot oder erscheinen ausschließlich online. Eine Ausnahme § 55 Absatz 2 des Staatsvertrags ist dringend notwendig!

Die Stellungnahme wurde von der Jugendpresse Schleswig-Holstein initiiert. Die Organisationen Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Jugendpresse Baden-Württemberg e.V., Jugendpresse Brandenburg e.V., Jugendpresse Hessen e.V., Jugendpresse Rheinland-Pfalz e.V., Jugendpresse Sachsen e.V., Jugendpresse Schleswig-Holstein e.V., Junge Journalisten Saar e.V., Junge Presse Bayern e.V., Junge Presse Berlin e.V., Junge Presse Hamburg e.V., Junge Presse Niedersachsen e.V., Junge Presse Pinneberg e.V., Verband der Niedersächsischen Jugendredakteure e.V., digitalgen e.V., Förderverein Jugendmedien e.V., Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V. – Landesinformationsstelle Schülerzeitung, Bundesvorstand der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Verband der Zeitungsverlage Norddeutschland e.V. und Zeitungsverlegerverband Hamburg e.V. haben sich angeschlossen.

Die Jugendpresse Deutschland und der Deutsche Bundesjugenring haben unseren Vorschlag für ihre eigenen Stellungnahmen aufgegriffen. Die Rundfunkkommission der 16 Bundesländer erarbeitet zurzeit einen sog. Medienstaatsvertrag. Er soll den geltenden Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Der Staatsvertrag regelt neben Radio- und Fernseh- auch das Internetrecht.

Fragen? Wir helfen gern.

Philipp Nuhn

Philipp hat die Stellungnahme erarbeitet und unser Bündnis koordiniert. Schreibe ihm gern auf Instagram, im Facebook Messenger oder eine E-Mail.

Im Alltag junger Medienmachender tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf. Mitglieder der Jugendpresse Schleswig-Holstein profitieren von unserer Rechtsberatung mit der Medienfachkanzlei THOMAS. Sende deine Frage per E-Mail an die Rechtsberatung.